Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 können ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese digitalen Lichtbilder können durch zertifizierte Fotografen bzw. Fotodienstleister erstellt und übermittelt werden. Bitte vorher beim Fotografen informieren, ob er diese Leistung anbieten kann.
In Ausnahmefälle gibt es eine Übergangsregelung ausgedruckte Passbilder zu akzeptieren die beispielsweise aus Unkenntnis bereits in den letzten Wochen angefertigt wurden.
Alternativ soll die Möglichkeit einer Passbilderstellung im Bürgerbüro geschaffen werden. Über den genauen Zeitpunkt der digitalen Bilderstellung im Bürgerbüro informieren wir auf unserer Internetseite.
