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Geschichte und Wappen

Die Geschichte von Adlkofen

Die Geschichte von Adlkofen wurde von Herrn Ernst Schröder zusammengetragen. Dieser besitzt auch die Urheberrechte zu den folgenden Seiten.

Weiterführende Informationen

Vorgeschichte

Das Gebiet der heutigen Gemeinde Adlkofen war vor 200 Jahren noch stark zersplittert. Deutenkofen, Göttlkofen, Günzkofen und Stallwang waren Hofmarken, ab 1808 Patrimonialgerichte genannt, deren Einwohner keiner staatlichen Behörde unmittelbar unterstanden. Erst nach der Revolution 1848 wurden sie Untertanen des Königs von Bayern. Bis dorthin waren die jeweiligen adeligen Hofmarksherrn nicht nur die Eigentümer der Anwesen in ihrem Gerichtsbezirk, sondern sie übten für die Einwohner die Polizeigewalt aus, waren Notare, Richter und Bürgermeister. Am 11. Januar 1849 mussten die Bauern und Söldner von Deutenkofen, Weihern, Mühlmann, Kalteneck, Brunn, Blumberg und Unterbirnkofen sowie der Haider von Baumgarten, der Hager und der Niklbauer von Birnkofen nach Landshut gehen, um dort vor dem Landrichter einen Treueid auf den König von Bayern zu leisten. Gräben und Hauslehen gehörten zur Hofmark Stallwang.

Wann die Günzkofner und die Göttlkofner dieser staatsbürgerlichen Pflicht genügten, ist nicht bekannt.

Damals gab es auf dem Gebiet der heutigen Gemeinde Adlkofen 297 landwirtschaftliche Anwesen verschiedener Größe. Einige Häusler und Söldner konnten ihren Lebensunterhalt durch ein Handwerk oder eine Krämerei aufbessern. Nur 29 Familien besaßen Privateigentum an Grund und Boden. Die größten freien Bauern waren der Kessler von Reichlkofen, die Kinibauer von Untermusbach, der Unterkühbuchner, der Bartl von Obermusbach, der Kögl von Oberpettenbach und der Harbecker von Sittlkofen.

Die übrigen 268 Anwesen waren von den Grundherren auf Erb- oder Leibrecht an Bauern, Söldner bzw. Häusler verliehen worden. Das Erbrecht konnte an die Nachkommen ohne Weiteres weitergegeben werden; das Leibrecht galt rechtlich nur so lange der Inhaber lebte, wurde aber in der Praxis immer erneuert. Die mit jeder Besitzveränderung verbundenen Gebühren verteilte man in der Regel auf 30 Jahresraten, die man Laudemien nannte.

Einen gewissen Vorteil hatten die 18 Bauern, denen der Herzog, später der Kurfürst und nach 1806 der König ihre Höfe als Beutellehen verliehen hatte. Sie mussten keine laufenden Abgaben entrichten, sondern nur, wenn der Landesfürst starb, was man den Fürstenfall nannte, oder wenn der sog. Mannfall eintrat, d.h. beim Tod des Bauern. Auch der Graf von Preysing vergab hier gelegentlich Beutellehen, z.B. in Wölflkofen, allerdings nur bis 1808.

Die Rechtsform der Freistift, bei der der Inhaber binnen Jahresfrist vom Hof verjagt werden konnte, kam bei uns nur für die Mesner vor. Pächter gab es nicht.

Die 268 sog. gebundenen Anwesen verteilten sich auf 64 Obereigentümer, darunter 23 adelige, 19 geistliche und 4 bürgerliche. Der Kurfürst bzw. König besaß 18 Höfe. Zu den adeligen Hofmarken Deutenkofen gehörten 36, zu Göttlkofen 26 und zu Günzkofen 20 Anwesen.

Der zweitgrößte Grundherr war aber bis 1848 der Pfarrer von Adlkofen, denn er war der Obereigentümer von 31 Anwesen, auch wenn 8 davon der Filiale Frauenberg, 6 der Filiale Günzkofen, ein Hof der Kirche Harskirchen und einer der Sebastianibruderschaft gehörten. Der Pfarrer verwaltete sie alle. Der Pfarrer von Reichlkofen verfügte dagegen nur über zwei Sölden, nämlich den Wenter von Wollkofen und den Josen von Reichlkofen, dessen Eigentümer allerdings die Allerseelenbruderschaft war. Besser war der Benefiziat von Jenkofen ausgestattet, dessen Benefizium 11 Anwesen umfasste.

Für die 213 Anwesen, die nicht zu einer Hofmark gehörten, wurde schon im 15. Jahrhundert eine Vorform der späteren Gemeinden eingerichtet. Sie wurden in sog. Obmannschaften gegliedert mit je zwei Obmännern an der Spitze, die für zwei Jahre gewählt wurden. Sie bestimmten u.a. mit, ob sich jemand ansässig machen durfte, nahmen Beschwerden gegen die Obrigkeit entgegen, sammelten in Kriegszeiten Mannschaften, Kriegsgerät, Fahrzeuge und Geld. Auch riefen sie die Leute zum Scharwerk. Die Gemeinde Adlkofen war auf die Obmannschaften Günzkofen (bis 1470 Adlkofen), Ried, Hundspoint, Helmsdorf, Hohenegglkofen, Frauenberg und Reichersdorf aufgeteilt.

Steuerdistrikte

In einer großen Gebietsreform wurden die Obmannschaften 1803 aufgelöst. An ihre Stelle traten 1808 die Steuerdistrikte.
Ihre Aufgabe war u.a., die Vermessung des  ganzen Staatsgebietes zu unterstützen, die Flurnummern zu verteilen und den Wert der Grundstücke zu ermitteln, damit  die Untertanen endlich gleichmäßig besteuert werden konnten. Auf dem Gebiet der heutigen Gemeinde Adlkofen entstanden die Steuerdistrikte Adlkofen, Jenkofen mit Hohenegglkofen, Wolfsbach mit Deutenkofen, Dietlskirchen und Kröning. An der Spitze eines Steuerdistrikts stand der sog. Steuervorgeher. In Adlkofen bekleidete der Schullehrer und Grundstücksmakler Caspar Dorsch dieses Ehrenamt.

Ruralgemeinden

Die nächste Reform fand 1818 statt, als die Steuerdistrikte aufgehoben und statt derer Gemeinden gebildet wurden. König Max I. Josef und seine Regierung wollten die Menschen auf dem Lande an der Regelung örtlicher Angelegenheiten maßgeblich beteiligen und ihnen damit Verantwortung für das öffentliche Wohl übertragen. Die Städter besaßen diese Rechte schon seit dem Mittelalter.

Die bayerische Gemeindeordnung von 1818, damals die modernste in Deutschland, wies den Ruralgemeinden gewisse Aufgaben ausdrücklich zu, nämlich die Pflege der Gemeindestraßen, die Anschaffung von Feuer-löschgeräten, den Unterhalt der Bader und Hebammen und die Bereitstellung von Quartieren für Soldaten. Außerdem mussten Sie, besonders in Kriegs-zeiten, Nachschub für das Militär bereitstellen. Zur Instandsetzung der Straßen und Wege und im Winter zum Schneeschaufeln wurden die Leute zum Scharwerken (Schabern) verpflichtet. Gemeindearbeiter zu beschäftigen war seinerzeit undenkbar.Die Gemeinden setzten sich aus sog. Gemeindemitgliedern zusammen, und zwar nur aus Männern, die in der Gemeinde Grund und Boden besaßen oder ein Gewerbe betrieben und die Steuern abführten. Aber wer diese Voraussetzung erfüllte, war noch nicht automatisch Gemeindemitglied.  Die Gemeinde Adlkofen verlangte darüber hinaus noch eine Aufnahmegebühr von beträchtlicher Höhe. Es kam aber vor, dass junge Bauern zwar den elterlichen Hof übernahmen, aber diese Gebühr nicht bezahlten. Sie wurden manchmal erst nach Jahren ernstlich ermahnt.

Frauen, Austragler und Männer, die keine Steuern bezahlten, galten nicht als Gemeindemitglieder. Die Bezeichnung Bürger gab es damals  für Leute auf dem Lande nicht, weshalb sie ursprünglich auch keinen Bürgermeister wählen konnten, sondern einen Gemeindevorsteher.

Der Gemeindevorsteher und die sog. Bevollmächtigten – später Gemeinderäte genannt –  wurden  in Adlkofen anfangs auf dem Platz vor der Kirche unter freiem Himmel von den Gemeindegliedern gewählt, weil bis 1829 im Dorf kein Wirtshaus zur Verfügung stand.

Dass es anfangs noch kein Versammlungslokal gab, war jedoch nicht das Hauptproblem, sondern die Tatsache, dass die meisten Wähler weder lesen und noch viel weniger schreiben konnten. Sie unterzeichneten mit 3 Kreuzen. Deshalb trat jeder vor und gab mündlich beim Lehrer Dorsch zu Protokoll, wen er wählen wollte. Von den ersten Wahlen sind keine Aufzeichnungen überliefert. Sicher ist nur, dass Caspar Dorsch der erste Gemeindevorsteher gewesen ist. Die Wahlperiode dauerte 3 Jahre.

Die Gemeindereform 1818 wurde in unglaublich kurzer Zeit  durchgesetzt. Am 17. Mai erschien das Gesetz, am 17. Juni erhielt der Landshuter Landrichter Pölzl von der Regierung den Befehl, binnen 10 Tagen ein Konzept für die Bildung der Gemeinden im Bezirk des Landgerichts vorzulegen, was er tatsächlich pünktlich erledigte. Der Gemeinde Adlkofen wies er ein Gebiet zu, das bis 1971 nicht verändert werden musste. 1)

Widersprüche wurden ziemlich ungnädig abgewiesen. So erging es dem Grafen von Seyboldsdorf mit seiner Forderung, sein Dorf Günzkofen solle den Status einer Gemeinde erhalten. Die Regierung lehnte dies mit der Begründung ab, dass man mit 8 Familien, die damals seinem Gericht unterstanden, keine politische Gemeinde bilden könne. So kam ein  Patrimonialgericht zur sog. landgerichtischen Gemeinde Adlkofen, was man sonst aus  staatsrechtlichen Gründen vermied.

1) Sebastian Hiereter,, zur Geschichte des Landkreises Landshut; in Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern. Landshut `962.

Im Falle Deutenkofen folgte man allerdings weitgehend den Vorschriften der Verfassung, wonach die adeligen Hofmarken bzw. Patrimonialgerichte nicht eingeschränkt werden durften. Deutenkofen, das 1808 noch zum Steuerdistrikt Wolfsbach gehört hatte, wurde  dem Wunsche des Grafen Seyboldsdorf entsprechend zu einer selbstständigen Gemeinde erhoben. Blumberg  wurde  allerdings trotz des gräflichen Protestes abgetrennt und Adlkofen angegliedert. Gemeindevorsteher und Bevollmächtigte von Deutenkofen durften bis 1848 ihre Ämter nur annehmen, wenn der Schloßherr mit ihrer  Wahl  einverstanden war.

Für den Weiler Point aber wurde eine unverständliche Regelung gefunden. Die Hausnummer 2 kam zur Gemeinde Deutenkofen, weil das Anwesen seit Jahrhunderten ein Teil der dortigen Hofmark war, während sein Nachbar, der Pointhannerl, der eine freieigene Sölde besaß,  in die Gemeinde Frauenberg eingegliedert wurde. Die Hausnummer 2 kam deshalb schon 1971 zur Gemeinde Adlkofen, der Pointhannerl  erst 1974.

Nachdem die Grundherrschaft und damit das Patrimonialgericht Deutenkofen 1848 aufgehoben worden war, stellten die Deutenkofner am 12.12.1852 den Antrag auf Zusammenschluss mit Adlkofen. Die Gemeindeversammlung von Adlkofen lehnte  dies aber am 20.1.1853 einstimmig ab. Die Begründung dafür geht aus den Akten nicht hervor. Erst 1876 kam es zu einer Verwaltungsgemeinschaft der beiden Kommunen, die freilich nur bis 1899 anhielt.

Die allgemeine Aufhebung der Grundherrschaft in Bayern 1848 hatte auch zur Folge, dass sich die kleine Gemeinde Stallwang, die deckungsgleich war mit dem Gebiet der ehemaligen Hofmark, 1850 der Gemeinde Frauenberg anschloss. Der Graf v. Sandizell, der in Sandizell bei Dachau residierte,  konnte den Wünschen der Bürger – wie sie seit 1848 genannt wurden – nichts mehr entgegensetzen.

Keine Probleme gab es bei der Bildung der Gemeinden Jenkofen, Frauenberg und Dietlskirchen.

Die Schullehrer spielten bei der Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung eine entscheidende Rolle. Sie waren ohnehin selbst Gemeindemitglieder, und ab 1848 Gemeindebürger, zumal sie einen Teil ihres Einkommens aus einer kleinen Landwirtschaft bezogen. Ein Gesetz verpflichtete sie 1818, die schriftlichen Arbeiten der Gemeindeverwaltung zu erledigen. Die Gemeindeschreiberei gehörte wie der Kirchendienst zu ihren Dienstaufgaben, freilich gegen Entlohnung. Jenkofen warb dazu den Lehrer von Hohenegglkofen an. In Deutenkofen dagegen gab es den seltenen Fall, dass der Gemeindevorsteher, bzw. ab 1870 der Bürgermeister Seisenberger, alle Schreibarbeiten gewandt und fehlerfrei selbst erledigen konnte.

Gemeindearchiv

Im Wesentlichen besteht das Archiv aus privaten „Sammlungen“ unseres Ehrenbürgers Ernst Schröder und des ehemaligen Vorstands des Heimat- u. Trachtenvereins, Hans Wagensonner. Darüber hinaus sind Unterlagen von Hans Miera und weiteren Mitbürgern vorhanden.

Sollten Sie mit Herrn Oßner oder Herrn Forster in Kontakt treten wollen, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden und Sie werden dann zurück gerufen. Sie können auch gerne direkt unter der Telefonnummer 08707 9395676 anrufen. Jeden Dienstag von 9:00 – 11:00 Uhr bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung sind Herr Oßner und Herr Forster im Archivraum im Kellergeschoß des Elisabethstifts, Blütenstraße 14, anzutreffen.

Das Wappen der Gemeinde Adlkofen

Adlkofen führt seit 1963 ein Gemeindewappen. Der Entwurf stammt von dem Passauer Heraldiker Max Reinhart.

Wappenbeschreibung 

Gespalten von Blau und Silber; vorne ein silberner Kelch, hinten übereinander drei rote heraldische Rosen.

Wappengeschichte

Der Kelch verweist auf die Bedeutung Adlkofens als eine der größten Urpfarreien in der Diözese Regensburg. Die Rosen sind aus dem Familienwappen des 1670 ausgestorbenen Ortsadelsgeschlechts der Günzkofer hergeleitet, die die Hofmark Günzkofen vom 15. bis zum 17. Jahrhundert innehatten.

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