| Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen |
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Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen Die Gemeinde Adlkofen erläßt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis: § 1 Die Gemeinde Adlkofen erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Aufgaben vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen). § 2 Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), in der jeweils gültigen Fassung. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro Mark erhoben. Unberührt hiervon bleiben Gebührenregelungen, die in anderen Satzungen oder in Verordnungen getroffen sind. § 3 Im Besonderen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Allgemeine Verwaltung: - Bestätigungen und Bescheinigungen: 5,00 € 5,00 € - Kopien schwarz/weiß DIN-A 4 einseitig 0,20 € DIN-A 4 beidseitig 0,30 € DIN-A 3 einseitig 0,30 € DIN-A 3 beidseitig 0,50 € - Kopien farbig DIN-A 4 einseitig 0,50 € DIN-A 4 beidseitig 0,80 € DIN-A 3 einseitig 0,70 € - Fax pro Seite 0,50 € - einfacher Flurkartenauszug 3,00 € - Nutzung öffentlicher Räume, pro Abend 5,00 € - Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis 40,00 € - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 40,00 € 2. Vollstreckungswesen: - Mahngebühren bis 2.600 € 5,00 € bis 5.200 € 15,00 € ab 5.201 € 26,00 € - Gebühr f. Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss 10,00 € 3. Bauamt - amtlicher Lageplan für Bauvorlagen (Kostenerstattung) 30,00 € - Schreibgebühren für Genehmigung im Freistellungsverfahren 100,00 € - Erteilung einer isolierten Befreiung v. Bebauungsplanfestsetzungen 50,00 € - Verkehrsrechtliche Anordnung, halbseitig, bis 3 Wochen 30,00 € - Verkehrsrechtliche Anordnung, halbseitig, je weitere Woche 20,00 € - Verkehrsrechtliche Anordnung, Vollsperrung, bis 3 Wochen 50,00 € - Verkehrsrechtliche Anordnung, Vollsperrung, je weitere Woche 30,00 € - Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Jahresanordnung) 90,00 € - Genehmigung f. Aufstellung eines Hinweisschildes 90,00 € - Genehmigung für jedes weitere Hinweisschild 30,00 € 4. Bauhof - Gemeindearbeiter je Stunde 40,00 € - UNIMOG/LKW je Stunde 40,00 € - Anhänger je Stunde 10,00 € - Walze – Tagespauschale 50,00 € - Rüttelplatte – Tagespauschale 25,00 € - Winterdienst je Stunde 50,00 € 5. Vermessung - Feldgeschworener je Stunde 12,50 € - Grenzstein je Stück 5,50 € - Pflöcke je Stück 3,00 € - Tonrohre je Stück 3,00 € - Eisenrohre je Stück 1,50 € - Kappennägel je Stück 1,50 € - Leihgebühr f. Vermessungsstäbe (bei Waldvermessungen) 3,00 € § 4 Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.02.2002 in der Fassung vom 12.03.2009 außer Kraft Gemeinde Adlkofen Adlkofen, den 20.12.2011 Josef Scharf 1. Bürgermeister |