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Benutzungsordnung für die Mittags-/ Hausaufgabenbetreuung an der Grund- und Teilhauptschule Adlkofen
 
Benutzungsordnung für die Mittags-/ Hausaufgabenbetreuung an der Grund- und Teilhauptschule Adlkofen
 
Auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Adlkofen folgende Satzung:
 
§ 1  Allgemeines
 
(1)   Die Mittags-/Hausaufgabenbetreuung an der Grund- und Teilhauptschule Adlkofen ist eine öffentliche Einrichtung.
(2)   Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze (max. 18).
Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen:
·      Kinder von Alleinerziehenden
·      Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
·      Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden.
Im übrigen werden die Plätze in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
 
 
§ 2  Anmeldung/Abmeldung
 
(1)  Die Anmeldung ist frühestens in dem Jahr möglich, in dem das Kind mit dem Schulbesuch beginnt.
(2)  Die Anmeldung gilt in der Regel für das ganze Schuljahr.
In besonderen Ausnahmefällen ist eine Abmeldung zum Schulhalbjahr möglich. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, über den der Gemeinderat zu entscheiden hat.
(3)  In Ausnahmefällen kann eine tageweiser Besuch ermöglicht werden.
Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin der Mittags- bzw. der Hausaufgabenbetreuung in eigener Zuständigkeit.
(4)  Die Teilnahme endet automatisch zum Schuljahresende.
 
 
§ 3  Betriebszeiten
 
Die Mittags-/Hausaufgabenbetreuung wird gleichlaufend zum Schuljahr betrieben.
Die Mittagsbetreuung beginnt an Schultagen um 11.30 Uhr und endet um 14.00 Uhr.
Die Hausaufgabenbetreuung beginnt an Schultagen um 13.15 Uhr und endet um 14.15 Uhr.
 
§ 4  Verpflegung
 
Die Kinder der Mittags-/Hausaufgabenbetreuung können an der Kindergartenverpflegung teilnehmen. Das Essen wird in den Räumen der Mittagsbetreuung ausgegeben.
Sollte die Teilnahme nicht regelmäßig erfolgen, so ist diese wöchentlich im Voraus bei der Leiterin der Mittagsbetreuung anzumelden.
 
 
§ 5  Ausschluss
 
Ein Kind kann von der Mittags-/Hausaufgabenbetreuung ausgeschlossen werden, wenn die Besuchsgebühr während der letzten drei Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde, und darüber hinaus aus wichtigem Grund durch Beschluss des Gemeinderates.
Der Ausschluss erfolgt zum Monatsende.
Die Erziehungsberechtigten sind hiervon unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu unterrichten.
 
 
§ 6  Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt rückwirkend zum  17.09.2002 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisher gültige Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung an der Grund- und Teilhauptschule Adlkofen außer Kraft.
 
Gemeinde Adlkofen
Adlkofen, den 15.10.2002
 
 
Josef Scharf
1. Bürgermeister
 
 

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