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Benutzungsgebühren
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittags-/Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Adlkofen
 
 
 
Auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Adlkofen folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grund- und Teilhauptschule Adlkofen:
 
 
§ 1  Gebührenerhebung
 
(1)  Die Gemeinde Adlkofen erhebt für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung-/Hausaufgabenbetreuung an der Grund- und Teilhauptschule Adlkofen eine Benutzungsgebühr.
(2)  Für den Monat August werden keine Benutzungsgebühren erhoben.
 
 
§ 2  Gebührenschuldner
 
Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten des an der Mittags-/ Hausaufgabenbetreuung  teilnehmenden Kindes.
Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
 
 
§ 3  Gebührentatbestand
 
Benutzungsgebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Mittags-/Hausaufgabenbetreuung.
Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall einer vorübergehenden Erkrankung.
 
 
§ 4  Gebührenhöhe
 
(1)  Die Gebühr beträgt für
a)    die Mittagsbetreuung                                                                  45,-- €
b)    die Hausaufgabenbetreuung                                                    50,-- €
c)    Mittags- und Hausaufgabenbetreuung                                               65,-- €
(2)  Für die regelmäßige tageweise Teilnahme an der Mittags- und Hausaufgabenbe-
treuung wird folgende Gebühr erhoben:
- bis zu 2 Tage pro Woche:                50 % der jeweiligen Gruppengebühr
- ab 3 Tage pro Woche:                   100 % der jeweiligen Gruppengebühr
Für eine ausnahmsweise Teilnahme im Einzelfall wird eine Pauschale von 5,00 € (ohne Mittagessen) erhoben.
(3)  Die Gebühr für die Teilnahme an der Verpflegung richtet sich nach der in der jeweils gültigen Kindergartengebührensatzung für die Mittagsverpflegung festgelegten Gebührenhöhe.
(4)  Die Gemeinde erhebt darüber hinaus folgende Beschaffungskosten:
-       Spielgeld
-       Teegeld
Die Höhe der Beschaffungskosten richtet sich nach der in der jeweils gültigen Kindergartengebührensatzung festgelegten Gebührenhöhe.
(5)  Der Gemeinderat kann auf Antrag Ausnahmen erteilen.
 
§ 5  Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit
 
(1)      Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Mittags/-Hausaufgabenbetreuung. Vorübergehende Abwesenheit lässt die Gebührenpflicht unberührt. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als 10 Schultagen ist die Gebühr gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes um 50 % zu ermäßigen.
(2)      Die Benutzungsgebühr ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen.
Die Gebühr für die Verpflegung wird jeweils am Monatsende abgerechnet.
(3)      Die Bezahlung erfolgt durch Bankeinzug. Bareinzahlungen sind nicht möglich.
 
 
§ 6 Inkrafttreten
 
Die Satzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 26.02.2007 tritt am 01.03.2007 in Kraft
 
 
Gemeinde Adlkofen
Adlkofen, den 26.02.2007
 
Gez.
Josef Scharf
1. Bürgermeister
 

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