| Neues Wasserhaushaltsgesetz |
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Neues Wasserhaushaltsgesetz fordert dichte Abwasserleitungen
KfW hilft privaten Eigentümern bei der Finanzierung der Sanierungskosten Die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) stellen das Wasser in seiner Funktion als Trink- und Brauchwasser und als Lebensraum für Flora und Fauna unter besonderen Schutz. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht für Hauseigentümer zur Dichtheitsprüfung ihrer Abwasserleitungen kann Prüfkosten von bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Sofern dabei Mängel an den Abwasserleitungen festgestellt werden, muss der Eigentümer eine Sanierung veranlassen. Die Sanierungskosten sind, abhängig vom Zustand des Abwasserkanals, dem gewählten Sanierungsverfahren und den örtlichen Randbedingungen sehr unterschiedlich. Je nach Sanierungsverfahren können Sanierungskosten zwischen 250 und 500 Euro pro Meter anfallen. Im KfW-Programm „Wohnraum modernisieren – Standard“ (Programmnummer 141) sind sowohl die Förderung der Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen grundsätzlich förderfähig. Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz beträgt aktuell ab 2,62 % effektiv pro Jahr. Die Zinsbindung kann wahlweise auf 5 oder 10 Jahre laufen. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit möglich. Die Anträge sind vor Beginn der Baumaßname über eine Hausbank zu stellen. Es besteht keine Fördermöglichkeit von Anschlussgebühren außerhalb des Grundstücks, sowie für Maßnahmen bei Ferien- und Wochenendhäusern. Bei Interesse können Sie sich im Infocenter für Wohnwirtschaft und Infrastruktur unter der Telefonnummer 0180 / 1335577 informieren. |