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allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen
Die Gemeinde Adlkofen hat aufgrund des Art. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland eine allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen erlassen. Diese Bekanntmachung kann in der Gemeinde Adlkofen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
 

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